Marketingmitteilung

MABV: Makler- und Bauträgerverordnung

Die MABV steht für „Makler- und Bauträgerverordnung“. Sie regelt, anders als es der Name vermuten lässt, nicht nur die Pflichten der Makler und Bauträger, sondern darüber hinaus auch die Aufgaben der Darlehens- und Anlagevermittler, Anlageberater und Baubetreuer. Im Fokus steht jedoch der Schutz der Immobilienerwerber bei Verträgen mit Bauträgern. Dabei soll die Sicherheit der Anlegergelder und die Verwendung der Gelder ausschließlich für das beabsichtigte Projekt gewährleistet werden. Dabei wird außerdem festgesetzt, dass Gelder von Anlegern getrennt vom Vermögen des Bauträgers (z.B. über einen Treuhänder) verwaltet und nur entsprechend des Baufortschritts ausgezahlt werden.