Marketingmitteilung

Kreditsicherheit

Kreditgeber haben grundsätzlich einen Anspruch aus der Überlassung ihres Kapitals, oftmals in Form von Zinsen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich vor dem Risiko eines teilweisen oder totalen Kreditausfalls abzusichern. Besonders wenn Banken als Fremdkapitalgeber agieren, verlangen sie neben einer guten Bonität des Kreditnehmers auch eine zusätzliche Kreditsicherheit. Diese kann je nach Art, Höhe und zu finanzierendem Objekt variieren. Bankübliche Kreditsicherheiten sind Registerpfandrechte (z.B. Grundbucheinträge), Bürgschaften, Forderungsabtretungen (z.B. Forderungen an Leistungen aus Versicherungen), Verpfändungen (z.B. bei der Pfandleihe, seltener bei Bankkrediten) und Sicherungsübereignungen (z.B. Übereignung von Fahrzeugpapieren bei KfZ-Finanzierungen).