Marketingmitteilung

Finanzberatung

Die Finanzberatung unterscheidet sich von der Finanzanlagenvermittlung (siehe hierzu auch „Finanzanlagenvermittlung“). Finanzberater können gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1a des KWG (Gesetz über das Kreditwesen) eine persönliche Anlageempfehlung an Kunden abgeben, nachdem sie vorab deren persönliche und finanzielle Verhältnisse geprüft haben. Eine Bekanntmachung über Informationsverarbeitungskanäle oder gegenüber der Öffentlichkeit stellt keine persönliche Finanzberatung dar.