Marketingmitteilung

Einheitswert

Der Einheitswert ist der Wert für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Betriebsgrundstücke, der zur Berechnung von Steuern und Gebühren als Bemessungsgrundlage angesetzt wird. Er wird stichtagsbezogen festgelegt und dient der Festsetzung von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer (siehe hierzu auch „Bodenrichtwert“).