Häufige Fragen & Antworten
Was ist zinsbaustein.de?
zinsbaustein.de ist eine Plattform für hochwertige Immobilieninvestments. Bei uns erhalten Sie die Möglichkeit, sich digital über verschiedene Produkte zu informieren und bequem online zu investieren. Dabei übernehmen wir die Rolle eines Vermittlers. Unser Qualitätsversprechen lautet: Wir stellen Ihnen ausschließlich Produkte zur Verfügung, die nach strengen und wohlüberlegten Kriterien ausgewählt wurden.
Folgende Produktgattungen bieten wir Ihnen an:
- Crowdinvesting: Sie beteiligen sich mit 500–25.000 € per Darlehen an einem Bauprojekt. Die Investition verfügt über eine feste Laufzeit und eine feste Verzinsung. Nach dem erfolgreichen Projektabschluss erhalten Sie Ihre Investition inklusive Verzinsung auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
- Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs): Mit einem AIF beteiligen Sie sich langfristig unternehmerisch an professionell verwalteten Immobilien. Hierbei partizipieren Sie neben der laufenden Wertschöpfung aus Miet-/Pachtverträgen an der möglichen Wertentwicklung bei Verkauf der Immobilien am Ende der Laufzeit.
Welche Vorteile hat eine Anlage über zinsbaustein.de?
Es werden ausschließlich Produkte zur Verfügung gestellt, die nach strengen und wohlüberlegten Kriterien ausgewählt werden.
Darüber hinausgehende Vorteile hängen von der Produktgattung ab, an der sich beteiligt wird.
Die Vorteile des Crowdinvestings auf einen Blick:
- Fixe Konditionen: Sowohl die Laufzeit als auch der Zinssatz sind im Darlehensvertrag mit der Projektgesellschaft des Projektpartners festgelegt.
- Keine Gebühren: zinsbaustein.de erhebt keine Vermittlungsgebühr von Ihnen für Ihre Investition. Auch werden keine Ausgabeaufschläge angesetzt.
- Neue attraktive Anlageklasse: Mezzanine-Kapital für Immobilienprojekte mit durchschnittlichen Tranchen von >250.000 € wird traditionell von wohlhabenden Privatpersonen und institutionellen Investoren zur Verfügung gestellt. Mit zinsbaustein.de können nun auch Kleinanleger ab einer Investitionssumme von 500 € von dieser attraktiven Anlage mit einer Rendite von bis zu 5,25 % p.a. profitieren.
Die Vorteile von Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) auf einen Blick:
- Investition in Eigentum: Man beteiligt sich bei einem AIF an einer Gesellschaft, die Immobilien unmittelbar oder über eine Objektgesellschaft erwirbt, verwaltet und abschließend verkauft.
- Geplante regelmäßige Auszahlungen: Durch die prognostizierten Miet-/Pachteinnahmen sollen je nach AIF quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Auszahlungen erfolgen.
- Hohe Transparenz: Die AIF-Verkaufsprospekte und im Laufe der AIF-Laufzeit die Jahresberichte geben einen umfassenden Überblick über die Anlageprodukte, die Chancen und Risiken sowie die Struktur des AIFs. Man wird regelmäßig über die Investitionen, die Immobilien und relevante Neuigkeiten von dem jeweiligen Partner informiert.
Welche Arten von Investitionsprodukten werden auf zinsbaustein.de angeboten?
Folgende Produktgattungen bieten wir Ihnen an:
- Crowdinvesting: Sie beteiligen sich mit 500–25.000 € per Darlehen an einem Bauprojekt. Die Investition verfügt über eine feste Laufzeit und eine feste Verzinsung. Nach dem erfolgreichen Projektabschluss erhalten Sie Ihre Investition inklusive Verzinsung auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
- Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs): Sie beteiligen sich langfristig und unternehmerisch an professionell verwalteten Immobilien. Hierbei partizipieren Sie neben der laufenden Wertschöpfung aus Miet-/Pachtverträgen an der möglichen Wertentwicklung bei Verkauf der Immobilien am Ende der Laufzeit.
Wie verdient zinsbaustein.de Geld?
- Beim Crowdinvesting: zinsbaustein.de erhält vom Bauträger eine Gebühr, die die Kosten für Marketingausgaben, die Abwicklung der Zahlungen und Betrieb der Plattform decken.
- Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs): zinsbaustein.de erhält für Ihre Zeichnung eine Vermittlungsprovision vom Emittenten.
Wie werden meine Daten von zinsbaustein.de verwendet?
Alle relevanten Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutz-Hinweisen.
Was ist Crowdfunding?
Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, beschreibt eine Finanzierungsform, bei der die Darlehenssumme von einer Mehrzahl an Darlehensgebern mehrheitlich auf Internetplattformen eingesammelt wird. Die einzelnen Investitionen sind hinsichtlich der Konditionen vollkommen identisch ausgestaltet.
Was ist Mezzanine-Kapital?
„Mezzanine-Kapital“ ist ein Sammelbegriff, unter dem verschiedene Finanzierungsinstrumente zusammengefasst werden.
Sie werden durch die Eigenschaft der „Nachrangigkeit“ von Banken als Eigenmittel anerkannt und können als Eigenkapitalersatz verwendet werden, wenn für ein Projektentwicklungsdarlehen eine bestimmte Eigenmittelquote gefordert wird.
Mezzanine-Kapital kann u. a. in Form von Nachrangdarlehen, Genussscheinen, Stillen Beteiligungen, Options- oder Wandelanleihen vergeben werden. Es wird wie Fremdkapital immer befristet zur Verfügung gestellt.
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages mit qualifiziertem Rangrücktritt verpflichten Sie sich, Ihre gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus diesem Darlehensvertrag gegenüber dem Darlehensnehmer dann nicht geltend zu machen, wenn dies zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers führen würde.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers treten Ihre Forderungen aus diesem Darlehensvertrag gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Forderungen aller jeweiligen übrigen Gläubiger des Darlehensnehmers zurück.
Ihre Forderungen dürfen nur aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigen freien Vermögen des Darlehensnehmers beglichen werden, das nach Befriedigung aller übrigen, Ihnen vorrangiger Gläubiger verbleibt. Nachrangdarlehen werden zur Finanzierungsform von „Mezzanine-Kapital“ gezählt.
Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Bei einem Nachrangdarlehen werden im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers die Forderungen der Investoren ähnlich wie Eigenkapital behandelt und fallen daher hinter die Forderungen aller jeweiligen übrigen Gläubiger des Darlehensnehmers zurück („Nachrangklausel“). Die Forderung des Investors wird erst dann aus der Insolvenzmasse bedient, wenn alle anderen Gläubiger des Darlehensnehmers befriedigt wurden. Die Forderung des Investors ist sodann vor- oder gleichrangig mit den Ansprüchen der Gesellschafter auf Rückgewähr ihrer Einlagen und wird nur dann berücksichtigt, wenn das Vermögen des Darlehensnehmers ausreicht, alle Gläubiger mit höherem Rang zuerst zu befriedigen.
Rangrücktritt bedeutet zudem, dass der Investor seine gegenwärtigen und künftigen (Nachrang-)Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer dann nicht geltend machen darf, wenn durch die Befriedigung dieser Forderungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung über das Vermögen des Darlehensnehmers herbei geführt würde („qualifizierter Rangrücktritt“).
Bin ich als Anleger auf zinsbaustein.de Miteigentümer der finanzierten Immobilie?
Nein, als Investor finanzieren Sie zwar einen Teil der Entwicklungskosten, aber Sie werden nicht zum Miteigentümer und haben daher kein Mitspracherecht. Sie vergeben mit Ihrer Investition lediglich einen Teil des Darlehens.
Wie funktioniert der Investitionsprozess?
Grundsätzlich besteht für jeden Anleger die Möglichkeit, gleichzeitig in verschiedene Immobilienprojekte zu investieren. Für eine Investition wählen Sie online aus unserem angebotenen Portfolio das Projekt aus, in das Sie investieren oder für welches Sie sich vormerken lassen möchten. Über unsere Plattform zinsbaustein.de werden Sie online durch den gesamten Prozess geleitet. Dabei entscheiden Sie selbstständig über das Investitionsprojekt und die Höhe Ihrer Investition. Sie können auch für Sub-Investoren (z. B. aus Ihrer Familie) Anlagen tätigen. Im Anschluss an den Investitionsprozess erhalten Sie die Überweisungsdaten für Ihre Anlage.
Sobald Ihr Anlagebetrag auf dem Konto des Zahlungstreuhänders eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit dem Beginn der Zinslaufzeit. Sollten während des Prozesses Fragen auftauchen, können Sie gern telefonisch unter 030 346557030 oder per E-Mail service@zinsbaustein.de auf uns zukommen.
Ab wann wird mein Investment verzinst?
Nach Ihrer Einzahlung wird Ihr Investment zunächst sicher auf einem Konto des Zahlungstreuhänders verwahrt. Während dieser Zeit erhalten Sie eine Bereitstellungsgebühr i.H.v. 1,0 % p.a.
Sobald sämtliche vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen wird das zinsbaustein.de-Darlehen gesammelt
dem Projektentwickler zur Verfügung gestellt.
Nach der Auszahlung an den Projektentwickler (also sobald das Geld „im Risiko“ ist) wird Ihr Investment mit
dem angegebenen Zinssatz verzinst.
Wann das Darlehen planmäßig an den Projektentwickler ausgezahlt werden soll, können Sie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt des jeweiligen Projekts entnehmen. Der tatsächliche Auszahlungstermin kann abweichen - beispielsweise, wenn die Funding-Phase früher abgeschlossen wird als geplant oder der Projektentwickler die Auszahlungsvoraussetzungen noch nicht zum geplanten Zeitpunkt erfüllt.
Wir teilen Ihnen als Anleger proaktiv mit, sobald das zinsbaustein.de-Darlehen an den Projektentwickler ausgezahlt wurde.
Fällt für ein Crowd-Investment Gebühren an?
Die Nutzung von zinsbaustein.de für Crowdinvesting ist kostenfrei. Bei einem Crowd-Investment wird Ihr Anlagebetrag zur Gänze verzinst. Etwaig anfallende Steuern werden weder von zinsbaustein.de noch vom Darlehensnehmer oder dem Zahlungsdienstleister abgeführt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.
Wie passe ich meine Kontodaten für die Rückzahlung an?
Um Ihre Kontodaten hinsichtlich Rückzahlung ggfs. anzupassen, wird von unserem Zahlungsdienstleister Secupay ein Formular zur Verfügung gestellt, das Sie ausfüllen und an Secupay zurücksenden. Damit wird sichergestellt, dass nur Sie diese Anpassungen vornehmen können.
Das relevante Formular finden Sie hier. Bitte senden Sie es via Post, Fax oder
E-Mail an eine der folgenden Stellen zurück.
Adresse:
secupay AG
Goethestr. 6
01896 Pulsnitz
Mail: info@secupay.ag
Fax: 035955 7550 99
Wo finde ich weitergehende Informationen zum Investment?
Sie können sich auf den Projektdetailseiten einen Musterdarlehensvertrag herunterladen. Bitte achten Sie darauf, dass jedes Projekt eine individuelle Laufzeit und Zins hat.
Wer sind die an einem Investment Beteiligten, mit wem schließe ich meinen Investitionsvertrag ab und wie kommt dieser zustande?
Die Art des gewährten Darlehens entscheidet über die Vertragspartner.
Grundsätzlich gilt: Über die Plattform zinsbaustein.de werden Informationen zu Immobilienprojekten als Beteiligungsangebot im Rahmen einer Finanzierung zur Verfügung gestellt.
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Beim Nachrangdarlehen: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages zwischen der Zinsbaustein GmbH und dem Projektentwickler. Die Zinsbaustein GmbH prüft das Projekt, holt die erforderliche Genehmigung der Bafin bei crowd-Platzierungen ein und vermittelt den Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen dem Anleger und dem Projektentwickler.
Der Anleger schließt über die Nutzung der Plattform mit zinsbaustein.de einen Nutzungsvertrag. Dieser ist Voraussetzung, um eine Investition über die Plattform umzusetzen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den AGB.
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Forderungsankauf: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Finanzierungsvermittlungsvertrages mit dem Projektentwickler. In einem ersten Schritt wird dem Projektentwickler ein Bankdarlehen vermittelt. Dieses Darlehen wird über eine sog. Frontingbank zur Verfügung gestellt. Die Forderung aus dem Darlehen erwirbt die ZBS Investment GmbH & Co. KG im Rahmen eines Vertrags über den Ankauf von Forderungen. Dieser Vertrag schließt die Übertragung von Nebenabreden z. B. auch zu Sicherheiten und Pflichten des Darlehensnehmers ein. Die ZBS Investment GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochter der Zinsbaustein GmbH.
Der Anleger erwirbt Teilkreditforderungen aus der Forderung, welche sich an die Objektgesellschaft, in welcher das Immobilienprojekt entwickelt wird, richten. zinsbaustein.de stellt auch hier die Plattform für den Erwerb der Teilkreditforderungen sowie Projektinformationen bereit.
Über die Nutzung der Plattform schließen Sie mit zinsbaustein.de einen Nutzungsvertrag. Dieser ist Voraussetzung, um über die Plattform investieren zu können. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den AGB.
Wie funktioniert die Zahlung meines Investments?
Sie überweisen Ihren Anlagebetrag auf ein Konto unseres Zahlungsdienstleisters secupay AG. Hier wird Ihre Anlagesumme bis zum Erreichen der Funding-Schwelle und dem Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen gegenüber der Projektgesellschaft verwahrt. Das Konto läuft auf den Namen der Projektgesellschaft. Sie erhalten ab Eintreffen Ihrer Anlagesumme auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eine Bereitstellungsgebühr. Mit der Auszahlung des Darlehens an den Projektentwickler startet die Verzinsung.
Wie wird meine Investition verwaltet?
Bis zum Erreichen der Funding-Schwelle und Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen wird Ihr Geld vom Zahlungsdienstleister verwaltet.
Nach Auszahlung der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer (die Projektgesellschaft) wird es für das Projekt eingesetzt.
Sobald das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist, überweist der Projektentwickler die Investitionssumme inklusive Zinsen zurück an das Konto der secupay, von dem es auf Ihr Referenzkonto weitergeleitet wird.
Wo kann ich meine Investitionen einsehen?
Wenn Sie sich unter zinsbaustein.de/konto einloggen, finden Sie oben rechts den Menüpunkt „Übersicht“. Dort sehen Sie eine Übersicht Ihrer Investitionen, mit den spezifischen Laufzeiten, Zinsen und allen relevanten Dokumenten.
Wann erhalte ich meinen Investitionsbetrag zurück?
Jedes Projekt hat eine individuelle Laufzeit bis zur Fertigstellung der Immobilie. Während dieser Zeit wird Ihr investiertes Kapital verzinst. Sie bekommen Ihr Geld inklusive der Zinsen nach Ablauf der Laufzeit auf Ihr Referenzkonto überwiesen.
Kann ich über mein Geld auch schon vor Ablauf des Investitionszeitraums verfügen?
Nein, Ihr Kapital ist bis zum Ende der Laufzeit in dem Projekt gebunden und eine vorzeitige Rückzahlung ist daher nicht möglich. Es kann jedoch vorkommen, dass die Projektgesellschaft das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Diese Möglichkeit ist individuell in dem Darlehensvertrag des jeweiligen Projekts geregelt.
Wie funktioniert die Rückzahlung?
Am Ende der Darlehenslaufzeit überweist die Projektgesellschaft Ihr Geld zusammen mit Ihren Zinsen wieder zurück auf das Konto beim Zahlungsdienstleister. Von diesem wird Ihr Geld dann auf Ihr Referenzkonto weitergeleitet.
Was passiert bei Verzögerungen in der Fertigstellung des Projektes?
Auch bei Verzögerungen in der Fertigstellung bleibt Ihr Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens inklusive aufgelaufenen Zinsen hiervon unberührt. Der Finanzierungszeitraum ist jedoch in der Regel großzügig genug bemessen, um eine termingerechte Rückzahlung des Darlehens zu ermöglichen.
Was ist ein Forderungsankauf?
Eine Bank, die sogenannte „Fronting-Bank“, vergibt ein Darlehen in Höhe der geplanten Funding-Summe an den Projektentwickler, dessen zu finanzierendes Projekt zuvor von zinsbaustein.de ausgewählt wurde.
Anschließend kauft eine Tochtergesellschaft der Zinsbaustein GmbH die Forderung aus dem Darlehen von der Bank und ermöglicht Anlegern, Anteile an der Forderung über zinsbaustein.de zu erwerben.
Was ist eine Fronting-Bank und warum muss sie hinzugezogen werden?
Eine Fronting-Bank übernimmt bankerlaubnispflichtige Tätigkeiten für einen Partner, der keine Banklizenz besitzt.
Bei zinsbaustein.de reicht die Fronting-Bank (das ist die Raisin Bank AG) Kredite an Projektentwickler bzw. Objektgesellschaften aus und verkauft anschließend die Forderungen aus dem Darlehen an eine Tochtergesellschaft der Zinsbaustein GmbH, die ZBS Investment GmbH & Co. KG.
Die ZBS Investment GmbH & Co. KG. besitzt keine Banklizenz und plant aufgrund der hohen Kosten und Verwaltungsanforderungen nicht, eine Banklizenz zu beantragen.
Warum setzt zinsbaustein.de Forderungsankäufe ein?
Der Einsatz von Forderungsankäufen bietet mehr Flexibilität bei der vertraglichen Ausgestaltung von Finanzierungen. Hier kann die Position der Anleger*innen im Vergleich zum qualifizierten Nachrangdarlehen verbessert werden.
Das eingesetzte Bankdarlehen muss nicht zwangsweise „nachrangig“ sein, sondern kann zum Beispiel hinter einem erstrangigen Bankdarlehen stehen.
Nachrangdarlehen beim Crowdinvesting müssen „qualifiziert“ nachrangig sein. Das bedeutet, dass ein Darlehensnehmer die Forderung nicht bedienen muss, solange die Rückzahlung die Insolvenz herbeiführen würde. Das beim Forderungsankauf eingesetzte Bankdarlehen kann dagegen so ausgestaltet werden, dass es unabhängig von der Liquiditätssituation des Darlehensnehmers fällig gestellt werden kann.
Durch die Struktur von Forderungsankäufen können Zusatzsicherheiten für die Darlehensgeber vereinbart werden. Im Normalfall dürfen die Sicherheiten bei Eintritt eines Schadensfall verwertet werden. Im Idealfall dienen die Sicherheiten ausschließlich dem einzelnen Darlehen und es gibt keine Einflussfaktoren, die den Zugriff beschränken (beispielsweise bei einer Grundschuld vorrangige Gläubiger).
Wer ist bei einem Forderungsankauf mein Vertragspartner?
Die ZBS Investment GmbH & Co. KG erwirbt eine Forderung aus einem Darlehen von der Fronting Bank. Diese Forderung besteht gegenüber dem Projektentwickler bzw. der Objektgesellschaft, die das Darlehen von der Fronting Bank erhalten haben.
Anleger erwerben eine Teilforderung aus der erworbenen Forderung seitens der ZBS Investment GmbH & Co. KG über zinsbaustein.de. Der Vertragspartner ist für Anleger die ZBS Investment GmbH & Co. KG, die die Gesamtforderung in Teilforderungen aufteilt. Vermittelt wird die Teilforderung über die Zinsbaustein GmbH auf der Plattform zinsbaustein.de.
Wie funktioniert der Investitionsprozess in einen Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) bei zinsbaustein.de?
Auf zinsbaustein.de können Sie sich online über die verfügbaren AIFs informieren. Sie erhalten kostenlos sämtliche Informationsunterlagen, darunter auch das Verkaufsprospekt, zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass eine ausführliche und vollständige Darstellung des Produktangebots und der damit verbundenen Chancen und Risiken ausschließlich dem jeweiligen Verkaufsprospekt, den darin abgedruckten Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag sowie den Wesentlichen Anlegerinformationen zu entnehmen ist.
Sobald Sie sich für ein Produkt entschieden haben, können Sie mit einem Klick auf „JETZT BETEILIGEN“ den Investitionsprozess starten. Sie tragen Ihre Kontaktdaten, Ihre Bankdaten für Auszahlungen, Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die gewünschte Anlagesumme ein. Auch erfolgt im Investitionsprozess die Vermittlungsdokumentation und damit die notwendige Angemessenheitsprüfung.
Im letzten Schritt erhalten Sie die Bankdaten für die Investition Ihres Anlagebetrags sowie Ihren Zugang zu einer Identifikation per IDnow oder POSTIDENT. Diese ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben (insbesondere den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz) notwendig, damit Ihr Investment berücksichtigt werden kann.
Brauche ich für die Investition ein Depot?
Es handelt sich um eine Kommanditbeteiligung. Für eine Investition ist mithin kein Depot erforderlich.
Ab wann habe ich einen Auszahlungsanspruch bei einem Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF)?
Zumeist ab dem Folgemonat nach Annahme und Einzahlung Ihres Investments. Genaueres ergibt sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen sowie dem Gesellschaftsvertrag.
Wie funktioniert die Zahlung meines Investments?
Nach ihrer Zeichnung erhalten Sie von uns die Bankdaten, auf die ihr Investment eingezahlt werden muss. Bei einigen AIF wird auch das Lastschriftverfahren eingesetzt. Genaueres ergibt sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen sowie dem Gesellschaftsvertrag.
Gibt es eine Nachschusspflicht bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs)?
Das KAGB lässt keine Nachschusspflichten zu, d.h. die Gesellschaft kann solche nicht verlangen. Das gegenüber Dritten bestehende Haftungsrisiko ist auf die Haftsumme / das Haftkapital, welches im Handelsregister eingetragen ist, reduziert. Das Haftkapital liegt nahezu ausschließlich unterhalb der Investitionssumme und begrenzt auch im Falle eines Insolvenzfalls den potentiellen rückforderbaren Betrag auf die eingetragene Haftsumme. Die konkrete Haftsumme ist jeweils dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen.
Kann ich für meine minderjährigen Kinder zeichnen?
Nein, die Beteiligung von minderjährigen Kindern ist nicht möglich.
Komme ich vor dem Ende eines Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) an mein Kapital?
Die Rückzahlung der Kommanditbeteiligung, d.h. insbesondere eine Kündigung, ist während der Laufzeit nicht möglich. Eventuell ist eine Veräußerung über einen Zweitmarkt möglich, der jedoch nicht vergleichbar mit einem Börsenplatz o.ä. ist. Ob und wann diese zulässig ist, entnimmt man den Informationsunterlagen zum jeweiligen Produkt. Ein Verkauf ist möglicherweise nur mit Abschlägen auf den Wert der Beteiligung möglich ist und hängt stark vom aktuellen Markt und der Entwicklung des Investments ab.
Kann ich mein Investment über einen Zweitmarkt veräußern?
Das ist produktabhängig. Ob und wann eine Veräußerung zulässig ist, entnimmt man den Informationsunterlagen zum jeweiligen Produkt. Ein Verkauf ist möglicherweise nur mit Abschlägen auf den Wert der Beteiligung möglich und hängt stark vom aktuellen Markt und der Entwicklung des Investments ab.
Fällt für mich als Investor Grunderwerbsteuer an?
Als Investor beteiligt man sich als Kommanditist an einem AIF. Die Grunderwerbsteuer fällt auf AIF-Ebene beim Kauf einer Immobilie an. Mit der Investition werden neben dem Kauf der Immobilie auch alle weiteren Kosten beglichen.
Wie werden die Auszahlungen für die Anleger steuerlich behandelt?
AIFs erzielen entweder Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Investmenterträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; diese sind steuerpflichtig. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt zum jeweiligen Produkt. Zudem empfehlen wir die Rücksprache mit ihrem Steuerberater.
Gibt es ein Platzierungsrisiko?
Das ist produktabhängig, denn manche AIFs arbeiten mit Platzierungsgarantien. Weitere Informationen entnimmt man den Informationsunterlagen zum jeweiligen Produkt.
Was passiert, wenn ich geschäftsunfähig oder pflegebedürftig werde?
Dies ändert nichts an der Eigentümerstellung der Kommanditanteile. Ein gesetzlicher Vertreter wird dann ggfs. in Ihrem Sinne Ihre Rechte wahrnehmen.
Welche Pflichten habe ich, wenn ich einen Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) zeichne?
Sie haben in erster Linie die Pflicht, Ihre gezeichnete Einlage rechtzeitig einzuzahlen.
Welche Rechte erhalte ich, wenn ich einen Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) zeichne?
Jeder Anleger eines AIF hat das Recht auf die Teilnahme an der jährlichen Gesellschafterversammlung (ggfs. Umlaufverfahren) sowie ein Recht auf die von der Gesellschaft beschlossenen Auszahlungen. Des Weiteren erhält jeder Anleger regelmäßig Reportings der Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) zum AIF.
Was ist eine Gesellschafterversammlung?
Nach einer Investition in einen Geschlossenen Alternativen Investmentfonds haben Sie das Recht, 1x jährlich zusammen mit anderen Anlegern über Vorschläge der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) abzustimmen. Das betrifft beispielsweise folgende Themen:
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Ggfs. Höhe der Auszahlungen
- zum Ende hin ggfs. die Verlängerung der AIF-Laufzeit
Es besteht keine Verpflichtung, sich an den Abstimmungen, die überall auch vor der Versammlung schriftlich erfolgen kann, zu beteiligen. In welchem Rahmen die Gesellschafterversammlungen stattfinden, kann man dem Gesellschaftervertrag des jeweiligen Produkts entnehmen. Oftmals finden diese Versammlungen im Umlaufverfahren statt.
Wer darf investieren?
Die Plattform steht grundsätzlich sowohl privaten Investoren (natürliche Personen), als auch juristischen Personen offen.
Die erlaubte Investment-Summe beim Crowdinvesting richtet sich hierbei nach § 2a Abs 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) gibt es im Zusammenhang mit der Investmenthöhe keine gesetzlichen Einschränkungen.
Können auch Kapitalgesellschaften investieren?
Kapitalgesellschaften können Investitionen über die zinsbaustein.de Plattform tätigen.
Kann ich mich auch ohne Internetzugang bei zinsbaustein.de anmelden und eine Investition tätigen?
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter.
Bitte rufen Sie uns hierzu an unter: 030 346557030
Wie hoch ist die Mindest- bzw. maximale Anlagesumme pro Person?
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Privatpersonen und Personengesellschaften beim Crowdinvesting:
Die Mindestanlagesumme beträgt 500 € je Projekt. Jeder Investor, der keine Kapitalgesellschaft ist, kann grundsätzlich bis zu 1.000 € je Emittent investieren oder höhere Summen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:- Investoren können bis zu 10.000 € in Summe je Emittent investieren, wenn sie gemäß Selbstauskunft über frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 € verfügen.
- Investoren können bis zu 25.000 € in Summe je Emittent investieren, wenn die Investitionssumme den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt.
Beispiel 1: Sie möchten 3.000 € anlegen, erfüllen jedoch keine der beiden Bedingungen des Vermögensanlagengesetzes, dann bleibt Ihnen damit die Möglichkeit, in drei verschiedene Projekte von unterschiedlichen Emittenten jeweils 1.000 € zu investieren.
Beispiel 2: Sie verfügen über ein frei verfügbares Vermögen von mehr als 100.000 € und dürfen deshalb bis zu 10.000 € pro Emittent anlegen. Vor einiger Zeit haben Sie 8.000 € in ein Projekt anlegt. Bietet der Emittent des Projekts ein weiteres Projekt an, dürfen Sie maximal 2.000 € in das Projekt anlegen. In ein Projekt eines anderen Emittenten dürfen Sie dagegen wieder bis zu 10.000 € anlegen.
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Privatpersonen und Personengesellschaften bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs):
Die Mindestanlage ist produktspezifisch und kann den Informationsunterlagen des jeweiligen Produkts entnommen werden. Eine Investitionshöchstgrenze gibt es nicht. -
Kapitalgesellschaften:
Kapitalgesellschaften werden vom Vermögensanlagengesetz nicht eingeschränkt. Wenn eine GmbH, AG, SE, UG (haftungsbeschränkt) oder KGaA investiert, sind diese an keine Investitionshöchstgrenzen gebunden.
Hinweise:
- Die Obergrenzen beziehen sich auf den Emittenten. Sie dürfen in zwei Projekte des gleichen Emittenten insgesamt nicht mehr als ihre jeweilige Obergrenze investieren. Der Emittent ist nicht der Projektentwickler, sondern die im Darlehensvertrag als Darlehensnehmerin festgelegte Gesellschaft.
- Wir sind seit Januar 2020 gesetzlich dazu verpflichtet eine Identifizierung Ihrer Person durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit sich in wenigen Minuten entweder online über IDnow oder persönlich bei jeder Filiale der Deutschen Post über POSTIDENT zu identifizieren. Die Vorgehensweise zu beiden Verfahren finden Sie in Ihrem Nutzerprofil.
Wieso brauchen wir eine Identifizierung?
Der deutsche Gesetzgeber hat das Geldwäscherecht angepasst und die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie ist nun ab dem 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung Ihrer Person einzuholen.
Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten der Identifizierung:
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Online-Identifizierung über IDnow
Sie können sich über Ihr Smartphone oder über einen Laptop mit Webcam direkt online identifizieren. Achten Sie auf eine stabile Internetverbindung (WLAN wird empfohlen) und halten Sie Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bereit. Servicezeiten: täglich von 8 Uhr - 24 Uhr. -
POSTIDENT-Verfahren
Sie erhalten den POSTIDENT-Coupon als Download-Datei. Bitte drucken Sie das Formular aus und gehen Sie damit in eine Filiale der Deutschen Post AG. Weiterhin benötigen Sie dort ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Darf ich gleichzeitig in mehrere Produkte investieren?
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Beim Crowinvesting
Ja, solange Sie als natürliche Person oder Personengesellschaft die Obergrenzen von 1.000 € bzw. 25.000 € je Emittent gemäß Vermögensanlagengesetz beachten, können Sie beliebig viele Investments tätigen. Die Höchstgrenze bezieht sich immer auf den Gesamtbetrag je Emittent.Eine Ausnahme sind Kapitalgesellschaften. Wenn eine GmbH, AG, SE, UG (haftungsbeschränkt) oder KGaA investiert, ist diese an keine Investitionshöchstgrenzen gebunden.
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Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs)
Ja, sie können beliebig viele Investments in AIF tätigen.
Müssen die Zinserträge aus Crowd-Darlehen versteuert werden?
Einnahmen aus Crowd-Darlehen unterliegen der Abgeltungsteuer. Der aktuelle Abgeltungssteuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer (variiert nach Bundesland)1. Zinserträge müssen in dem Jahr versteuert werden, in welchem sie dem Investor zugeflossen sind („Zufluss-Prinzip“ nach §11 EStG).
1 Stand Nov. 2018
Müssen die Auszahlungen aus Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) versteuert werden?
AIFs erzielen entweder Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Investmenterträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; diese sind steuerpflichtig. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt zum jeweiligen Produkt. Zudem empfehlen wir die Rücksprache mit ihrem Steuerberater.
Was müssen zinsbaustein.de-Investor*innen tun?
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Beim Crowdinvesting
In der Regel erfolgt die Auszahlung der Zinserträge bei zinsbaustein.de kumuliert am Ende der Projektlaufzeit. Seit dem 01.01.2021 unterliegen sämtliche Zinsauszahlungen von Corwdinvestings einer Quellenbesteuerung, das heißt: Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer werden automatisch einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt.Als Nachweis-Dokument erhalten Sie die dazugehörige Steuerbescheinigung und eine Zinsabrechnung zum Herunterladen. Diese müssen Sie als Anleger*in entsprechend aufbewahren, damit Sie diese auf Verlangen der Finanzämter vorlegen können (sogenannte Vorhaltepflicht). Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen diese Dokumente erst zur Verfügung stellen, nachdem die Steuern tatsächlich an das Finanzamt abgeflossen sind. In der Regel passiert das im Folgemonat nach der Auszahlung am 14. Kalendertag.
Als Anleger*in müssen Sie für die Abwicklung der Quellenbesteuerung nichts tun und es fallen für Sie keine Kosten an. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geltend machen möchten, müssen Sie diese bei uns hinterlegen lassen.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kirchensteuerdaten (KiStAM) verschlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie direkt an das BZSt. Das amtlich vorgeschriebene Formular dafür finden Sie auf www.formulare-bfinv.de als „Erklärung zum Sperrvermerk“ unter dem Stichwort „Kirchensteuer“. Das BZSt sperrt dann die Übermittlung Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals. Wenn Sie der Datenweitergabe bereits widersprochen haben, brauchen Sie den Widerspruch nicht erneut einzulegen. Ein Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Nach Setzen des Sperrvermerks wird dann keine Kirchensteuer mehr einbehalten und abgeführt.
Wichtig: Zinsauszahlungen, die Ihnen vor dem 01.01.2021 zufließen, müssen im Normalfall noch im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen können wir nur berücksichtigen, wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Als steuerlich im Ausland anässige Person haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, mittels eines Antrages gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern die einbehaltenen Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) erstatten lassen. Wir bitten Sie, bei Fragen hierzu, eine qualifizierte steuerliche Beratung einzuholen.
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Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs)
Das hängt vom jeweiligen Produkt (AIF) ab. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt zum jeweiligen Produkt.
Wann erhalte ich die Steuerbescheinigung und Zinsabrechnung zu einer Auszahlung?
Die entsprechenden Dokumente können erst zur Verfügung gestellt werden, nachdem die Steuern an das Finanzamt abgeflossen sind. In der Regel passiert das bis zum 10. des Folgemonats. Erst danach können und dürfen wir Ihnen die Steuerbescheinigungen zur Verfügung stellen.
Wie können Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen hinterlegt werden?
Einen Freistellungsauftrag (FSA) können Sie in unserem Nutzerbereich hinterlegen. Im Folgenden erfahren Sie, wie das funktioniert.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass nur steuerlich in Deutschland ansässige Personen einen Freistellungsauftrag bei uns hinterlegen können. Falls Sie steuerlich in einem anderen Land ansässig sind, bitten wir Sie, eine qualifizierte steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Freistellungsauftrag für Ihre persönlichen Investments anlegen:
Mit den folgenden Schritten können Sie einen Freistellungsauftrag für Investments, die Sie im eigenen Namen durchführen, anlegen.- Loggen Sie sich hierfür einfach bei zinsbaustein.de/konto ein
- Klicken Sie rechts oben auf Ihre Initialen, um das Menü aufzurufen
- Klicken Sie auf den Reiter „Persönliche Daten“
- Klicken Sie auf den Button „FSA erteilen“
- Konfigurieren Sie die gewünschte Summe und die Dauer des Auftrages
- Bestätigen Sie mit einem Klick, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Auftrag erfüllt sind und klicken Sie auf „Speichern“.
Gemeinsam veranlagten Freistellungsauftrag für Ihre persönlichen Investments anlegen:
Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Freistellungsaufträgen erhöht sich das Limit auf 1.602 € pro Kalenderjahr. Einen solchen Freistellungsauftrag kann unser Kundenmanagement nach Rückspache für Sie anlegen. Dafür benötigen wir eine Einwilligung der zweiten Person. Kontaktieren Sie uns bitte per Mail an service@zinsbaustein.de oder telefonisch unter: 030 346557030, um das nötige Formular zu erhalten.
Freistellungsauftrag für andere Investoren-Profile anlegen:
Mit unserer Multi-Investor-Funktion können Sie Investments für Familienangehörige oder Bekannte anlegen und diese innerhalb Ihres Profils verwalten. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag für eines dieser Profil anlegen möchten, benötigen wir eine Einwilligung der jeweiligen Person. Kontaktieren Sie uns bitte per Mail an service@zinsbaustein.de oder telefonisch unter: 030 346557030, um das nötige Formular zu erhalten.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die neuen Regelungen für alle Zinszahlungen ab dem 01.01.2021 gelten - auch jene aus
Projekten, in die Sie vor 2021 investiert haben. Für Ihre Erträge aus Zinszahlungen, die Ihnen im Jahr 2020
zugeflossen sind, erhalten Sie, wie in den Vorjahren, eine Erträgnisaufstellung, die in Ihrem Logginbereich
hinterlegt ist.
Bei Fragen zur individuellen steuerlichen Behandlung bitten wir Sie, eine qualifizierte steuerliche Beratung einzuholen.
Können gemeinsam veranlagte Freistellungsauftrag (mit einem Limit über 801 €) angelegt werden?
Ja, einen solchen Freistellungsauftrag können Sie nach Rücksprache mit unserem Kundenmanagement hinterlegen. Senden Sie uns dafür bitte eine Mail an service@zinsbaustein.de oder kontaktieren Sie unser Kundenmanagement unter 030 346557030.
Wie können Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigungen geltend gemacht werden?
Sollte Ihnen eine Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung vorliegen, senden Sie uns diese bitte an service@zinsbaustein.de.
Was passiert, wenn die Plattform nicht die komplette Zielsumme einsammelt?
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Beim Crowdinvesting
Bevor ein Projekt auf die Plattform kommt wird es im Detail geprüft und auch die Höhe des möglichen Fundings diskutiert.Sofern die Zielsumme nicht komplett erreicht wird, so hat der Projektentwickler die Wahl entweder den tatsächlich über die Plattform eingesammelten Betrag abzunehmen oder das Darlehen nicht abzurufen.
Wird der tatsächlich eingesammelte Betrag in Anspruch genommen, so ändert sich für die Investoren nichts, außer dass der Anteil des Mezzanine-Darlehens am Gesamtprojekt geringer ist und somit auch das Risiko der Anleger reduziert wird. Die Verzinsung des Investments beginnt mit Einzahlung auf dem Treuhandkonto.
Sofern das Darlehen vom Entwickler am Ende der Fundingdauer nicht abgerufen wird, erhalten die Anleger Ihre Einzahlungen zurück, inklusive einer Verzinsung für den Zeitraum von Eingang der Zahlung beim Treuhänder bis Rückzahlung.
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Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs)
zinsbaustein.de ist in der Regel nur einer von mehreren Vertriebspartnern. Deshalb muss das geplante Eigenkapital eines Fonds nicht alleine von zinsbaustein.de eingesammelt werden.Was passiert, wenn alle Vertriebspartner zusammen nicht genügend Eigenkapital einwerben, hängt vom jeweiligen AIF und den dortigen vertraglichen Grundlagen ab. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt zum jeweiligen Produkt.
Welche Risiken beinhalten Nachrangdarlehen?
Wie andere Anlageformen auch, ist das Nachrangdarlehen verschiedenen Risiken ausgesetzt.
Ein Nachrangdarlehen ist ein ungesichertes Darlehen, d.h. der Nachrangdarlehensgeber erhält keine Sicherheiten
in Form von Grundschulden, Sicherungsabtretungen, Garantien o.ä.. Darüber hinaus nimmt das Nachrangdarlehen im
Rahmen der Bedienungsreihenfolge im Falle der Insolvenz und Liquidation eine nachrangige Position in dem Sinne
ein, dass es erst dann zurückgezahlt werden kann, wenn alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten bereits
zurückgezahlt wurden. Die Gewährung eines Nachrangdarlehens ist daher mit erheblichen Risiken verbunden und
kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Nachdem es sich um ein Fremdkapitalprodukt handelt, besteht keine Nachschusspflicht für Sie. Der maximal
mögliche Verlust beschränkt sich somit auf die Höhe des von Ihnen eingesetzten Kapitals.
Welche Risiken beinhalten Forderungsankäufe?
Wie andere Anlageformen auch ist ein Forderungsankauf verschiedenen Risiken ausgesetzt.
Je nach Ausgestaltung werden Anleger im Insolvenzfall nach einem vorrangigen Bankdarlehen bzw. im Gleichrang mit anderen Gläubigern bedient. Vorher wurden bestellte Sicherheiten verwertet. Falls nicht genug Insolvenzmasse vorhanden ist, kann das zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Selbst wenn ein Forderungsankauf mit Sicherheiten ausgestattet ist, kann nicht garantiert werden, dass der Erlös aus der Verwertung der Sicherheiten im Schadensfall die gesamte Darlehenssumme abdeckt.
Da es sich um ein Fremdkapitalprodukt handelt, besteht keine Nachschusspflicht für Sie. Der maximal mögliche Verlust beschränkt sich somit auf die Höhe des von Ihnen eingesetzten Kapitals.
Welche Risiken beinhalten Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs)?
Bei einem Investment in einen AIF handelt es sich um eine langfristige und nur eingeschränkt veräußerbare unternehmerische Beteiligung. Bitte beachten Sie, dass, neben den Chancen einer solchen Beteiligung, diese auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. Die Risiken können bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Eine ausführliche und vollständige Darstellung des Produktangebots und der damit verbundenen Chancen und Risiken ist ausschließlich dem jeweiligen Verkaufsprospekt, den darin abgedruckten Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag sowie den Wesentlichen Anlegerinformationen zu entnehmen. Allein diesen Dokumenten können Sie die vollständigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten und insbesondere die vollständige Darstellung der Risiken dieses AIFs ausreichend entnehmen.
Läuft mein Investment auch ohne zinsbaustein.de weiter?
Ja. Durch die vertragliche Ausgestaltung unserer Produkte ist sichergestellt, dass Ihre Zins-, Tilgungs- sowie Auszahlungsansprüche unabhängig von der Existenz von zinsbaustein.de bestehen bleiben.
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Qualifiziertes Nachrangdarlehen
Die Vertragsbeziehung bezüglich Ihres Nachrangdarlehens besteht direkt zwischen Ihnen und dem Projektentwickler. Somit ist die Rückführung des Darlehens seitens des Darlehensnehmers nicht von der Existenz von zinsbaustein.de abhängig. Ihr Investment bleibt auch in dem Fall unberührt, wenn es zinsbaustein.de nicht mehr geben sollte. -
Forderungsankauf
Bei einem Forderungsankauf erwerben Sie über die Plattform zinsbaustein. de von einer Tochtergesellschaft der Zinsbaustein GmbH eine Teilkreditforderung einschließlich sämtlicher Nebenabreden aus einem ursprünglichen Darlehensvertrag. Die Teilkreditforderung richtet sich an die Projektgesellschaft und gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen bei bzw. von dem Sie die Forderung erworben haben, noch existiert oder nicht. Ihr Anspruch aus den Sicherheiten bleibt ebenfalls bestehen. Die Verwertung der Sicherheiten erfolgt über den Sicherheitentreuhänder (Zinsbaustein Investment GmbH & Co. KG) bzw. dessen Rechtsnachfolger. Ihr Investment bleibt auch in dem Fall unberührt, wenn es zinsbaustein.de nicht mehr geben sollte.Beim Forderungskauf kann das Darlehen im Gegensatz zum qualifizierten Nachrangdarlehen zum Ende der vereinbarten Darlehenslaufzeit fällig gestellt werden.
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Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs)
Sie beteiligen sich bei einem AIF an einer Gesellschaft, die Immobilien unmittelbar oder über eine Objektgesellschaft erwirbt, verwaltet und abschließend verkauft. Diese Gesellschaft wird nicht von zinsbaustein.de verwaltet und besteht unabhängig von der Existenz von zinsbaustein.de weiter.
Wer garantiert meine Zins- und Auszahlungsansprüche?
Die Zinsansprüche beim Crowdinvesting (qualifizierte Nachrangdarlehen und Teilkreditforderungen) werden nicht garantiert. Der Darlehensnehmer ist für die Rückzahlung verantwortlich und zahlt die Zinsen aus den Erlösen von Verkauf/Vermietung, eventuellen operativen Erlösen oder Refinanzierung der bestehenden Verbindlichkeiten durch eine Anschlussfinanzierung.
Ein Anspruch auf die geplanten Auszahlungen bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) ist ebenfalls nicht garantiert. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung und eine diesbezüglich im Verkaufsprospekt aufgenommene unverbindliche Prognose. Die tatsächlichen Auszahlungen können höher, aber auch niedriger ausfallen oder komplett ausbleiben.